Unsere Position: Flexible Arbeitszeiten für die Event-Gastronomie

Die unflexible tägliche Höchstarbeitszeit im geltenden Arbeitsgesetz von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal zehn Stunden ist unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Deshalb schließen wir uns der Forderung von DEHOGA und Mittelstandsallianz nach einer Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die moderne Lebenswirklichkeit an.

 

Beweglichkeit in der modernen Lebenswelt für uns ein Muss

Mit dieser Forderung tragen wir dem Umstand Rechnung, dass Flexibilität in der heutigen Event-Gastronomie unverzichtbar ist. Nur mit ihr können wir Gäste-, Mitarbeiter und Unternehmerwünschen in der modernen Lebenswelt entsprechen.

Konkret bedeutet das, das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Auf diese Weise könnten Arbeitszeiten individueller auf die Wochentage aufgeteilt werden. Eine zeitgemäße und flexible Lösung für den Catering-Bereich, wie es sie für andere Branchen bereits gibt und wie sie von der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen ist.

Mehr Freiraum für unsere Mitarbeiter

Dabei geht es uns um eine Flexibilisierung der Gesamtarbeitszeit. Im Rahmen der gewünschten Veränderung sollen dabei Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Mindestruhezeiten sowie die Entscheidungsfreiheit unserer Mitarbeiter den gewohnt hohen Stellenwert haben.

Auch unsere Mitarbeiter fordern diese Flexibilisierung. Viele von ihnen wünschen sich längere und dafür weniger Arbeitstage. Sie wollen selbst entscheiden, an welchen Tagen sie wie viele Stunden arbeiten, um sich ihr Leben und ihre Freizeit nach ihren individuellen Wünschen gestalten zu können. Diesem Wunsch wollen wir entsprechen.